
Wenn Sie sich den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen möchten, können Sie das KfW-Förderprogramm 124 nutzen, das Sie beim Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 50.000 Euro pro Vorhaben unterstützt.
Bitte beachten Sie aber auch die Fördermöglichkeiten der einzelnen Bundesländer.
KfW-Förderung 124 im Detail
redithöhe
- bis zu 50.000 Euro für jedes selbstgenutzte Vorhaben
- kombinierbar mit anderen KfW-Förderprogrammen
Stand: 01/2015 – Alle Angaben ohne Gewähr.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
Was wird gefördert?
- Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
- Sanierungen und Umbauten von geschenkten/geerbten Häusern oder Wohnungen, die selbstgenutzt werden sollen
Kredithöhe & Auszahlung
bis zu 50.000 Euro
- Auszahlung zu 100 %
- abrufbar wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen
- Sie können den Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen. Eine Verlängerung auf maximal 36 Monate ist möglich.
- 4 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage fällt eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,25 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag an.
Rückzahlung
- Während der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe monatliche Annuitäten (Zins und Tilgung).
- Alternativ ist auch ein endfälliges Darlehen möglich.
Sondertilgung
Die Sondertilgung des Gesamtbetrages ist möglich. Dafür fällt ein Vorfälligkeitsentgelt an.
Sicherheiten
Der Kredit wird in voller Höhe durch einen Grundbucheintrag abgesichert.
Zinssätze & Laufzeiten
Annuitätsdarlehen
Merkblatt: KfW-Wohneigentumsprogramm – Förderung 124/134
Quelle: kfw.de